Solar-Pilotprojekt an der Autobahn aus Sicherheitsgründen abgeschaltet

Nach Aus des Pilotprojekts keine weiteren geplant

Solar-Pilotprojekt an der Autobahn aus Sicherheitsgründen abgeschaltet

Mainz (dpa/lrs) - Der Bau von Lärmschutzwänden an Bundes-, Landstraßen oder Autobahnen in Rheinland-Pfalz mit großflächigen Solaranlagen in Zuständigkeit des Landes ist nach dem Aus eines Pilotprojektes an der A6 nicht geplant. Die Anlage wurde im vergangenen Jahres nach einem Unfall auf der Strecke mit einem Lkw-Brand aus Sicherheitsgründen abgeschaltet, wie Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion in Mainz mitteilte. Die Pfalzwerke AG als Betreiber der Anlage prüfe derzeit, ob eine wirtschaftliche Lösung zum Weiterbetrieb gefunden werden könne. 

An der Autobahn Mannheim-Saarbrücken (A6) bei Sausenheim (Kreis Bad Dürkheim) war im Jahr 1999 die damals bundesweit größte Fotovoltaik-Lärmschutzwand in Betrieb genommen worden. An den Kosten von damals rund 1,6 Millionen D-Mark (rund 800 000 Euro) für die eigentliche Fotovoltaikanlage hatten sich Land und die Pfalzwerke mit jeweils 50 Prozent beteiligt. 3,9 Millionen D-Mark (knapp zwei Millionen Euro) kostete die Errichtung der 1,2 Kilometer langen und 4,5 Meter hohen Lärmschutzwand. Insgesamt 1558 Solarmodule sollten etwa 70 000 Kilowattstunden im Jahr erzeugen.

In den Jahren 2018 und 2019 habe das Jahresergebnis der Solarstromerzeugung bei knapp unter 10 000 Kilowattstunden gelegen, berichtete die Verkehrsministerin. Ab dem Jahr 2020 sei diese aufgrund von technischen Ausfällen einzelner Komponenten auf unter 2000 Kilowattstunden gefallen. Weniger Erträge habe es auch wegen der Leistungsminderung von Solarmodulen im Laufe der Betriebszeit gegeben. Im Jahr 2021 ist die Verantwortung der Autobahnen vom Land an den Bund übergegangen. 

Vergleichbare Projekte im Zuständigkeitsbereich der Landesverwaltung seien derzeit nicht konkret geplant, teilte die FDP-Politikerin mit. Bei der Kombination von Fotovoltaikanlagen mit Lärmschutzwänden müssten auch zahlreiche Aspekte beachtet werden: Es komme auf die Wechselwirkung der Anlagen mit der Lärmschutzfunktion an, zudem müssten die Betreiberfrage und die Netzanschlusssituation geklärt werden. Zu bedenken sei auch, dass in erheblichem Umfang Personal beim Straßenbetreiber gebunden werde.

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Datum: 29.04.2024
Rubrik: Politik
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